Deutschland: Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2022
Seit 1. Juli 2020 gilt ein herabgesenkter Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie. Statt einst 19 Prozent, werden seither nur sieben Prozent – zwischenzeitig auch nur fünf Prozent – abgeführt. Neben weiteren finanziellen Überbrückungs- und Nothilfen war diese zielgerichtete Verbesserung im Steuerrecht eine weitere Maßnahme der deutschen Regierung, um Beschäftigte und Unternehmen in der Branche zu schützen. Union und SPD beschlossen nun die Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2022.
Seit 1. Juli 2020 gilt ein herabgesenkter Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie. Statt einst 19 Prozent, werden seither nur sieben Prozent – zwischenzeitig auch nur fünf Prozent – abgeführt. Neben weiteren finanziellen Überbrückungs- und Nothilfen war diese zielgerichtete Verbesserung im Steuerrecht eine weitere Maßnahme der deutschen Regierung, um Beschäftigte und Unternehmen in der Branche zu schützen. Union und SPD beschlossen nun die Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2022.
Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
So geht es aus dem Beschluss hervor.
Kein „billiges“ Unterfangen
Blickt man auf die vergangenen sechs Monate, also das zweite Halbjahr 2020 zurück, beziffert die Senkung einen Einnahmenverlust für Bund und Länder von 1,7 Milliarden Euro („Business Insider“ berichtete). Es ist also ein weiteres milliardenschweres Hilfspaket, das hier auf den Weg gebracht wird, denn simpel hochgerechnet, sprechen wir von einer Summe von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Experten sehen die Hilfsmaßnahme kritisch. Wie „Business Insider“ berichtet, hieße es aus Finanzausschusskreisen, dass sie angesichts des geringen Effekts zu teuer sei.
DEHOGA Bayern für Ausweitung auf Getränke
Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband begrüßt die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen: „Die Verlängerung bis Ende 2022 ist enorm wichtig, um das Gastgewerbe nachhaltig zu sichern. Zugleich ist es ein mutmachendes Signal und Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen. Auch für die Beschäftigten, die zunehmend bezweifeln, ob ihr Arbeitgeber die Krise überleben wird und sich anderweitig orientieren, war es die richtige Botschaft zum rechten Zeitpunkt“, so Präsidentin Angela Inselkammer. Zusätzlich macht man sich für Entfristung und eine Ausweitung auf Getränke stark: „Wir kämpfen weiter für eine Entfristung auch nach 2022 und einen Einbezug von Getränken. Gerade die getränkegeprägten Betriebe sind von der Pandemie ganz besonders gebeutelt.“