Das Bundesverwaltungsgericht hatte die stark umstrittene Praxis bereits 2019 nur noch für eine Übergangszeit als zulässig erklärt. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sollen nun Taten folgen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die stark umstrittene Praxis bereits 2019 nur noch für eine Übergangszeit als zulässig erklärt. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sollen nun Taten folgen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von der CDU spricht von einem „Meilenstein für den Tierschutz“. Statt männliche Küken zu schreddern, sollen sie nun gar nicht erst ausgebrütet werden. Bereits im Ei soll durch verschiedene Verfahren das Geschlecht des Tieres bestimmt werden.
Kommt das Gesetz diesmal wirklich?
Noch sind die Verfahren aber nicht komplett ausgereift, was auch den späten Zeitpunkt erklärt, an dem das Gesetz in Kraft treten soll. Laut Klöckner sei dies notwendig, um Geflügelkonzernen funktionierende Alternativen zu bieten. Ansonsten würden sie das Kükenschreddern einfach ins Ausland verlagern.
Gerade die Opposition kritisiert diesen Aufschub aber stark. Viel zu lange schon sei dieses leidige Thema nach hinten verschoben worden. Jetzt sollen endlich Fakten geschaffen werden. «Ich erwarte, dass jetzt eine gesetzliche Verpflichtung umgesetzt wird, dass die Brütereien die neue Technik umgehend einsetzen müssen und nicht irgendwann in den nächsten Jahren“, so beispielsweise der Fraktionsvize der Grünen Oliver Krischer.
Millionenfaches Schreddern aus Profitgier
Allein in Deutschland schreddert die Geflügelindustrie jährlich rund 50 Millionen männliche Küken an ihrem ersten Lebenstag, in der ganzen EU sind es über 300 Millionen.
Der Grund: Im Gegensatz zu den State-of-the-art-Masthybridhühnern, die nach 35 Tagen ganze 2,1 Kilogramm wiegen, kommt ein Hahn im selben Zeitraum „nur“ auf 850 Gramm – und gilt daher profitbesessenen Konzernen als ökonomisch wertlos.
Was alles in der Geflügelindustrie schiefläuft, erfahrt ihr hier.