Deutschland streicht Verdienstausfall für Ungeimpfte
Der Druck auf Corona-Impfverweigerer steigt weiter. Sich nicht impfen zu lassen, könnte in gewissen Fällen finanzielle Auswirkungen haben. In Österreich etwa soll ungeimpften Arbeitslosen das Arbeitslosengeld gestrichen werden, wenn sie einen Job ablehnen, bei dem die Impfung verlangt wird. In Deutschland haben einige Bundesländer beschlossen, Lohnfortzahlungen für Ungeimpfte zu stoppen, wenn diese in Quarantäne müssen. Jetzt haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern dahingehend auf eine Regelung verständigt, die laut dpa ab 1. November gelten soll.
Der Druck auf Corona-Impfverweigerer steigt weiter. Sich nicht impfen zu lassen, könnte in gewissen Fällen finanzielle Auswirkungen haben. In Österreich etwa soll ungeimpften Arbeitslosen das Arbeitslosengeld gestrichen werden, wenn sie einen Job ablehnen, bei dem die Impfung verlangt wird. In Deutschland haben einige Bundesländer beschlossen, Lohnfortzahlungen für Ungeimpfte zu stoppen, wenn diese in Quarantäne müssen. Jetzt haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern dahingehend auf eine Regelung verständigt, die laut dpa ab 1. November gelten soll.
Was einige Länder bereits für sich entschieden haben, soll jetzt bundesweite Linie werden. Nichtgeimpfte sollen keinen Entschädigungsanspruch mehr haben, wenn sie als Kontaktpersonen von Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen.
Wenn eine Impfempfehlung vorliegt, hätte die Quarantäne durch die Impfung vermieden werden können, da für Geimpfte keine Quarantäneanordnungen gelten, so die Argumentation.
«Fairness gegenüber Geimpften»
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) steht voll hinter der Linie. «Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?», sagte er im ZDF.
Beschäftigte, die wegen einer amtlich verordneten Quarantäne zu Hause bleiben müssen, hatten bisher Anspruch auf Lohnersatz in voller Höhe in den ersten sechs Wochen, danach noch in der Höhe von 67 Prozent. Künftig verlieren nicht geimpfte Personen diesen Anspruch.
Schnelltests werden kostenpflichtig
Ab 11. Oktober müssen Corona-Schnelltests in Deutschland selbst bezahlt werden, mit Ausnahme von Personen, die nicht geimpft werden können – etwa Kinder unter zwölf Jahren. Kindern bis 17 Jahren und Schwangeren steht noch bis 31. Dezember ein kostenloser Test pro Woche zu.
Der wachsende finanzielle Druck auf Ungeimpfte lässt sich auch in anderen Ländern beobachten. In Italien zum Beispiel gilt künftig die 3G-Regel am Arbeitsplatz; Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich regelmäßig kostenpflichtig testen lassen. Auch in Österreich wird eine solche Maßnahme diskutiert.