Corona-Virus: Gärtnerei kassiert 30.000 Euro Strafe

Weil den Behörden die Art des Betriebs nicht klar zu sein scheint, soll eine Gärtnerei in der Südsteiermark nun 30.000 Euro Strafe zahlen.
März 20, 2020 | Fotos: Screenshot YouTube

Neue Gesetze und Vorschriften kommen momentan im Stundentakt. Durch den Dschungel der aktuellen Corona-Regelungen kann man sich zurzeit nur langsam kämpfen. Und bei manchen ist es sogar so, dass scheinbar beschlossene Verordnungen nicht bis zu den Behörden durchdringen. Das geschah zum Beispiel bei Franz Valentin Kölbl, der seine Geschichte in einem YouTube-Video erzählt. Seiner Gärtnerei drohen nun 30.000 Euro Strafe.

Was ist der Gärtnerei Kölbl passiert?

«Die Mitbewerber haben uns angezeigt», erzählt Kölbl. Die Information habe er von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bekommen, die ihm letzten Endes auch den Strafbescheid zukommen ließ. Die Polizei habe den Betrieb mit Blaulicht überreicht und auch Mitarbeiter beschimpft. 30.000 Euro soll der Unternehmer nun bezahlen. «Wir müssen geschlossen halten, wir sind für die Versorgung nicht zuständig», heißt es darin.

Die offizielle Mitteilung aus der Zeitung und das COVID-19-Gesetzblatt sehen anders aus: Gärtnereien dürften offenbleiben. Die verordneten Schließungen gelten nicht für den Agrarhandel oder Gartenbaubetriebe. «1,5 Hektar Gewächshausflächen sind für uns eigentlich schon ein Gartenbaubetrieb», sagt Kölbl. Das würden wohl auch viele andere so einstufen. Die zuständigen Behörden, die Bezirkshauptmannschaften Völkermarkt und Wolfsberg, scheinen das anders zu sehen.

Behörden scheinbar überfordert

«Mit dem Video möchte ich zeigen, wie weit die Behörden derzeit sind – und wie weitreichend die Probleme sind, die noch kommen werden», erklärt der Unternehmer. Er habe rund 130.000 Gemüsepflanzen in 1300 Saatkisten in seinen Gewächshäusern. «Aber in Kärnten sind das wohl keine anerkannten Lebensmittel», scherzt Kölbl im Video.

Weitere rechtliche Schritte würde er nach der Krise setzen. Erstmal hoffe er, dass alle gesund bleiben. Gleichzeitig richtet er einen Appell an die Bundesländer, besser miteinander zu kooperieren – um Missverständnissen wie diesen in Zukunft vorbeugen zu können. In der Krise gibt es ja ohnehin schon genug zu tun.

Update: Bezirkshauptmannschaft streitet Strafe ab

Aber das Hin und Her geht munter weiter: Heute Nachmittag habe ihn die Kleine Zeitung angerufen und über Aussagen der Behörden informiert. Dem Medium gegenüber streiten diese die Höhe der Strafe vehement ab. «30.000 Euro sind die im Gesetz festgelegte Höchstsumme», gibt Adalbert Janesch, Leiter der Gewerbeabteilung der Bundeshauptmannschaft Völkermarkt, gegenüber der Kleinen Zeitung zu Protokoll. Und bei einem Erstvergehen, egal in welchem, werde nie die Höchstsumme verhängt.» Dem schließt sich auch der Gewerbeleiter der Bundeshauptmannschaft Wolfsberg an. «Diese Strafe gibt es nicht», sagt er. «Gartenbaubetriebe seien zwar von Betriebseinschränkungen ausgenommen, aber nicht hinsichtlich aller Erzeugnisse.»

Rechtsstreit um Blumenverkauf

Konkret geht es um den Blumenverkauf. Denn «ein Florist muss zusperren», sagt Kölbl auf YouTube. Er selbst habe zwar drei Betriebe, die in diese Kategorisierung fallen. Die hätten aber selbstverständlich seit Montag geschlossen. Nur der landwirtschaftliche Betrieb laufe weiter, sagt Kölbl. Und in seinen Geschäften verkaufe er ausschließlich landwirtschaftliche Erzeugnisse. «Und ich als Landwirt darf geöffnet haben, weil wir Versorger sind», erklärt der Unternehmer.

Viele andere Behörden hätten Kölbl bereits Unterstützung zugesagt. Er bedankt sich für die Hilfe, wolle den Streit aber nicht über die Politik austragen. Dann heißt es nun wohl für alle Beteiligten abwarten. «Ich werde mich jedenfalls darum kümmern, dass wir unsere landwirtschaftlichen Filialen so schnell wie möglich wieder aufsperren können», erklärt der Landwirt. Es gehe dabei nicht nur um ihn und seine Betriebe, sondern um Gärtner und Gärtnerbetriebe in Österreich.

www.koelblumen.at

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