Bund-Länder-Beratungen: Keine Lockerungen für Gastronomie und Hotels
In einer Beschlussvorlage skizziert das Kanzleramt Öffnungsschritte für das öffentliche Leben, Handel und Kultur. Lockerungen sind an eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 gebunden. Diese Zahl dient laut dem aktuellen Entwurf des Papiers gleichzeitig als Notbremse, sollte sie überschritten werden.
Zuletzt waren Maßnahmen-Lockerungen an eine 7-Tage-Inzidenz von unter 35 gekoppelt. An diese Zahl hält Merkel aber nicht mehr fest: Bund und Länder wollen erproben, wie Öffnungsschritte auch bei einer höheren Inzidenz möglich sind. Voraussetzung dafür sei «die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion.»
Kontaktbeschränkungen gelockert, Gastro-Öffnung wird aufgeschoben
In einer Beschlussvorlage skizziert das Kanzleramt Öffnungsschritte für das öffentliche Leben, Handel und Kultur. Lockerungen sind an eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 gebunden. Diese Zahl dient laut dem aktuellen Entwurf des Papiers gleichzeitig als Notbremse, sollte sie überschritten werden.
Zuletzt waren Maßnahmen-Lockerungen an eine 7-Tage-Inzidenz von unter 35 gekoppelt. An diese Zahl hält Merkel aber nicht mehr fest: Bund und Länder wollen erproben, wie Öffnungsschritte auch bei einer höheren Inzidenz möglich sind. Voraussetzung dafür sei «die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion.»
Kontaktbeschränkungen gelockert, Gastro-Öffnung wird aufgeschoben
Ab 8. März wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften erweitert. Bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten, Kinder nicht mitgezählt, werden sich ab kommenden Montag treffen dürfen. Die 7-Tage-Inzidenz dient hier als Notbremse: steigt die Zahl an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, gelten wieder die jetzigen Bestimmungen.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 35 kann es landesweit oder regional Öffnungen von Handel, Kultur (etwa Museen und Galerien) und Sportstätten im Außenbereich geben. Auch unter einer Inzidenz von 100 können diese Bereiche, unter strengeren Bestimmungen, öffnen. In diesem Fall sind für den Einzelhandel Terminshopping-Angebote und Contact Tracing vorgesehen.
Über die Gastronomie und Tourismus heißt es im Entwurf nur: «Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Brachen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren auf der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beraten.» Das heißt, am 24. März.
Gastgärten öffnen – nur unklar, wann
Die Öffnung der Außengastronomie wird in einem vierten Öffnungsschritt angesprochen, der vorgesehen ist, wenn sich die Inzidenz nach der Handel-Öffnung für zwei Wochen nicht verschlechtert. Es von den Ländern abhängig, wann und ob diese den dritten Schritt durchführen. «Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.»
Kritik kommt von Dehoga
Im Vorfeld zur Konferenz kam Kritik vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. «Das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch darf nicht ohne konkrete Öffnungsperspektive für Gastronomie und Hotellerie ausgehen», so Dehoga-Präsident Giodo Zöllick. Er erwarte sich Gleichbehandlung mit anderen Branchen.
Detaillierte Leitlinien für einen verantwortungsvollen Neustart des Gastgewerbes habe der Dehoga schon ausgearbeitet. «Restaurants und Hotels sind keine Pandemietreiber, sondern sichere Orte», so Zöllick.