Booking.com und Expedia vor Gericht erfolglos

Das österreichische Gericht lehnt die Beschwerde der Online-Buchungsplattformen Booking.com und Expedia ab: Verbot der Bestpreisklausel bleibt weiter bestehen.
Oktober 18, 2017 | Fotos: Shutterstock

„Nein“ vom Höchstgericht!

Booking.com und Expedia beschweren sich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) – jedoch erfolglos. Den beiden Online-Buchungsplattformen ist das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Verbot der Ratenparität bzw. der Bestpreisklausel ein Dorn im Auge. Kein Wunder, denn durch diese Regelung ist vorerst Schluss mit einzigartigen Angeboten und unschlagbaren Preisen – zumindest für die Buchungs-Giganten.

Booking.com und Expedia vor Gericht.

Der Gesetzgeber ermöglicht den österreichischen Hotels durch den Verbot der Bestpreisklausel, ihre Zimmer auf der eigenen Homepage günstiger anbieten zu können als auf den Internet-Plattformen. Booking.com und Expedia haben also laut Kleine Zeitung nicht (mehr) zwingend die besten Angebote. Das Verbot der Bestpreisklausel, die im Bundesgesetz folglich unter „aggressive Geschäftspraktiken“ eingeordnet wird, wurde im Vorjahr vom Nationalrat beschlossen und soll die unternehmerische Freiheit in der Preisfestsetzung ermöglichen. Für die Hotellerie ist dies ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung und auch die freien Wettbewerbsbedingungen werden durch den Entscheid des Gesetzgebers unterstützt – ganz zum Leidwesen der beiden größten Hotel-Buchungsplattformen.

Booking.com hat dagegen kurzerhand einen Individualantrag eingelegt, der nicht der einzige seiner Art bleiben sollte: Auch Expedia legt dem Verfassungsgerichtshof einen Antrag vor. Beide Individualanträge stoßen beim VfGH auf taube Ohren. Und ganz nebenbei: Vom Verbot der Bestpreisklausel profitieren schlussendlich nicht nur Hoteliers selbst, sondern auch Verbraucher. Der nächste Urlaub kann kommen …
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