Berlin: Darf die bunte Happy-Go-Lucky-Fassade wirklich bleiben?
Der Streit um die aufsehenerregende Hostel-Fassade in Berlin-Charlottenburg zieht sich schon über Jahre hin. Das bekannte Instagram-Motiv war der Baubehörde ein Dorn im Auge und sollte entfernt – genauer gesagt, in einer zur Nachbarschaft passenden Farbe wie beige oder weiß übermalt – werden. Das besagt jedenfalls ein Gerichtsbeschluss, der im März vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wurde. Daraufhin drohte der Besitzer des Kunstwerks, Alan Wolan, mit einer Schadenersatzklage.
Nun soll es vermeintlich zu einer erfreulichen Einigung gekommen sein. In einer Presseaussendung am 22. Juni gab Gebäudeeigentümer Alexander Skora bekannt, die Fassade dürfe doch bleiben. Zahlreiche Medien übernahmen die Meldung. Doch dann meldete sich der Bezirksstadtrat zu Wort.
Der Streit um die aufsehenerregende Hostel-Fassade in Berlin-Charlottenburg zieht sich schon über Jahre hin. Das bekannte Instagram-Motiv war der Baubehörde ein Dorn im Auge und sollte entfernt – genauer gesagt, in einer zur Nachbarschaft passenden Farbe wie beige oder weiß übermalt – werden. Das besagt jedenfalls ein Gerichtsbeschluss, der im März vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wurde. Daraufhin drohte der Besitzer des Kunstwerks, Alan Wolan, mit einer Schadenersatzklage.
Nun soll es vermeintlich zu einer erfreulichen Einigung gekommen sein. In einer Presseaussendung am 22. Juni gab Gebäudeeigentümer Alexander Skora bekannt, die Fassade dürfe doch bleiben. Zahlreiche Medien übernahmen die Meldung. Doch dann meldete sich der Bezirksstadtrat zu Wort.
Von Anfang an: Seit einigen Jahren gibt es ein rechtliches Tauziehen um die Fassade des Happy Go Lucky Hotel & Hostel in Berlin-Charlottenburg. 2016 verzierte der irische Künstler Dom Brown das Gebäude mit bunten Smileys, Herzen und dem Schriftzug „HappyGoLuckyHearts“. Im März hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von 2020 unanfechtbar zurückgewiesen wird. Die Kosten hat der Eigentümer des Gebäudes, Alexander Skora, zu tragen.
Aktuell meldete der Gebäudeeigentümer über eine PR-Agentur, dass es nun zwischen ihm, Wolan und der Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Kirstin Bauch (Bündnis 90/Die Grünen), zu einer Einigung gekommen war. Demnach sei der ursprüngliche Vorschlag, den Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) im Jahr 2016 gemacht hatte, angenommen worden. Der Eigentümer übernehme die vollen Kosten für künftig notwendige Nacharbeiten wie ausgeblichene Farben oder Auffrischungen an der Fassade, aktuell ist ein Kunstwettbewerb geplant, dessen Gewinner als Preis unter anderem an der Gestaltung des Hauses mitwirken dürfen.
Zukunft doch grau?
Von einer Übermalung der Fassade ist nicht mehr die Rede, das Kunstwerk dürfe bleiben, titelten mehrere Medien. So auch der Berliner Sender rbb24, der mittlerweile jedoch seinen Artikel korrigierte. Inzwischen meldete sich nämlich der Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung für Stadtentwicklung, Christoph Brzezinski (CDU) beim Sender mit einem ausdrücklichen Widerspruch. Er verwies auf das rechtskräftige Gerichtsurteil, wonach die Fassade überstrichen werden müsse und habe noch keine Vorstellung, wie eine Lösung aussehen könne.