Bayern: Weitere Überbrückungsmaßnahmen für die Tourismusbranche
Ab dieser Woche hat Bayern überlebenswichtige Überbrückungsmaßnahmen für sowohl kleine als auch mittelständige Unternehmen bewerkstelligt. Das hat das Wirtschaftsministerium in Bayern nun berichtet. Mit bis zu 150.000 Euro soll den Betrieben beim wirtschaftlichen Überlebenskampf gegen das Corona-Virus geholfen werden. Die maximale Beihilfe umfasst eine Summe von 50.000 Euro pro Monat.
Wer kann die Überbrückungshilfe beantragen?
Beantragen können die Hilfe all jene Betriebe, die dem Hotel- und Gastgewerbe, Clubs und Bars inkludiert, angehören. Aber auch für Reisebüros besteht die Möglichkeit vom 25 Milliarden Euro-Fond zu profitieren. Das berichtet die Tageskarte.
Was sind die Voraussetzungen für die Hilfe vom Land?
Unternehmen können nun diese Unterstützung für die Sommermonate Juni bis Ende August über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beantragen. Die Voraussetzung dafür: Der Umsatz von April und Mai muss um rund 60 Prozent geringer sein als jener im Vorjahr. Der Erstattungsbetrag in einer maximalen Höhe von 3000 Euro gilt für Kleinunternehmen mit bis zu fünf Personen. Arbeitgeber mit bis zu zehn Angestellten können bis zu 5000 Euro in Forderung stellen. Unternehmen können, je nach Größe des Betriebes, vom Land einen Zuschuss in der Höhe von 150.000 Euro bekommen.
Die finanzielle Hilfe können Unternehmer für die Kostenabdeckung von Teilen der Miete und Pacht, bis hin zu Leasingzahlungen und Wartungskosten nutzen. Aber auch Strom, Wasser und Kosten für Auszubildende können mit der Überbrückungshilfe abgedeckt werden.
Die Hilfen seien für viele Betriebe ein Schritt in die richtige Richtung, sagt der DEHOGA Bundesverband gegenüber der Tageskarte.