3G am Skilift: Das ist der Corona-Plan für den Winter in Österreich
Die lange erwartete Verordnung, die die Regeln für die anstehende Wintersaison vorgibt, ist jetzt endlich da. Die Seilbahnbetreiber können sich so auf das Comeback nach dem Quasi-Totalausfall der Skisaison im vergangenen Winter vorbereiten. Generell orientieren sich die Regeln am schon bekannten Drei-Stufen-Plan. Ab 300 Coronapatienten in auf Intensivstationen gilt daher die 2G-Regel beim Apres-Ski.
Die lange erwartete Verordnung, die die Regeln für die anstehende Wintersaison vorgibt, ist jetzt endlich da. Die Seilbahnbetreiber können sich so auf das Comeback nach dem Quasi-Totalausfall der Skisaison im vergangenen Winter vorbereiten. Generell orientieren sich die Regeln am schon bekannten Drei-Stufen-Plan. Ab 300 Coronapatienten in auf Intensivstationen gilt daher die 2G-Regel beim Apres-Ski.
Im Vorfeld hatten sich Stimmen aus der Tourismusbranche für eine 2G-Regel ausgesprochen. Ab 15. November gilt nach der neuen Verordnung 3G in allen Skigebieten. Einzelne Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, eigenständig strengere Regeln einzuführen – etwa bei der Sperrstunde.
Liftkarte wird zum Grünen Pass
Wie die Kontrolle von Tests ablaufen sollte, war lange Zeit eine unbeantwortete Frage. Jetzt haben die Seilbahner mit Herstellern von Zutrittssystemen eine Lösung erarbeitet, die derzeit schon in den Gletscher-Skigebieten getestet wird, die in Betrieb sind. Um den Aufwand für Gäste und Betreiber niedrig zu halten, wird das Skiticket als Grüner Pass gelten. Direkt beim Kauf des Tickets müssen Gäste ihren 3G-Nachweis vorzeigen. So lange, wie der Nachweis gilt, öffnet die Karte die Drehkreuze. Ungeimpfte müssen also täglich die Karte neu aktivieren, indem sie einen gültigen negativen Corona-Test vorzeigen.
Wie im Vorjahr wird in Gondeln, Sesselliften mit Abdeckung und geschlossenen Wartebereichen die FFP2-Maskenpflicht für über 14-Jährige gelten. Dafür gibt es aber keine Kapazitätseinschränkungen mehr.
ÖHV begrüßt klare Regeln
„Viel länger hätte man sich nicht Zeit lassen dürfen, aber endlich haben die Betriebe Klarheit über die Regeln für den Winter und können in die Planung gehen“, begrüßt Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), das angekündigte rechtliche Rahmenwerk für bald anlaufende Wintersaison.
Dass man es nicht geschafft habe, Regelung für Personen mit nicht EMA-zugelassenen Impfstoffen zu finden, kritisiert Gratzer: „Das ist absolut unverständlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den östlichen Nachbarländern, die dringend in den heimischen Betrieben gebraucht werden, vom Arbeitsmarkt damit quasi ausgeschlossen werden.“
Der Branchenvertreter plädiert dafür, dass man mit einem Antikörpernachweis Genesenen gleichgestellt wird. Nicht gelten lässt Gratzer das Argument, dass man sich doch einfach regelmäßig testen lassen könnte: „Ein Bergdorf in Tirol kann nicht mit Wien vergleichen. Dort steht nicht an jeder Ecke eine Box zum Gurgeln!“. Gefordert sind nun die Bundesländer, eine flächendeckende Struktur zur Verfügung zu stellen