Arbeiterkammer zu Corona-Krise: Kurzarbeit nutzen, Arbeitsplätze sichern

Die Meldung über den Ansturm gekündigter Arbeitnehmer beim österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) nimmt die Arbeiterkammer zum Anlass, eindringlich an die Arbeitgeber zu appellieren
März 17, 2020

 

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Die Meldung über den Ansturm gekündigter Arbeitnehmer beim österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) nimmt die Präsidentin der Arbeiterkammer Wien, Renate Anderl zum Anlass, eindringlich an die Arbeitgeber zu appellieren: «Denken Sie bitte zweimal nach, bevor Sie derart harte Schritte setzen und Arbeitnehmer voreilig kündigen oder zu einer einvernehmlichen Lösung drängen. Sozialpartner und Regierung haben gerade ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Herzstück davon ist ein neues Kurzarbeitsmodell. Die Arbeitgeber sollten dieses Paket nutzen, um jetzt möglichst viele Arbeitsplätze für die Zukunft zu erhalten.“ Das neue Kurzarbeitsmodell bringt Vorteile: Arbeitgeber haben mit dem neuen Kurzarbeitsmodell nur mehr ganz geringe Lohnkosten – vor allem nachdem jetzt die Sozialversicherungsbeiträge nach der Woche vom AMS bezahlt werden – und können lange Zeiträume mit null Stunden überbrücken, viele Arbeitnehmer können dadurch zu Hause bleiben.

Für Anderl sei mit dem neuen Kurzarbeitsmodell ein Instrument geschaffen, das dazu beitragen soll, möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, auch wenn es durch die Corona-Krise für viele deutlich weniger Arbeit gibt. Wir haben schwierige Zeiten, wir müssen zusammenhalten, so Anderl.

Arbeiterkammer gibt Beispiel für Kurzarbeit-Modell

Zur Veranschaulichung für null Stunden-Kurzarbeit von der Arbeitszeitseite gibt die Arbeiterkammer ein konkretes Beispiel: «Mit einem Vollzeitarbeitnehmer (38,5 Wochenstunden) werden zunächst 3 Monate Kurzarbeit mit der (niedrigst möglichen) Arbeitszeit von 10 Prozent vereinbart. Gleichzeitig wird ausgemacht, dass zum Einstieg solange wie möglich null Stunden gearbeitet werden. 3 Monate entsprechen 13 Wochen. Die Gesamtarbeitszeit während der Kurzarbeitsperiode beträgt damit 13 x 3,85 Stunden = 50,05 Stunden = 50 Stunden 3 Minuten.», heißt es in einer Aussendung der AK.

Damit kann der Arbeitnehmer laut Anderl zunächst die ersten 11 Wochen zu Hause bleiben mit 80 bis 90 Prozent des Nettoentgelts und steigt dann in der 12. Woche mit 11 Stunden 33 Minuten wieder ein und leistet in der 13. Woche wieder 38,5 Stunden Vollarbeit. Sollten Arbeitnehmer auch in Woche 12 und 13 noch nicht benötigt werden, kann man in die nächsten 13 Wochen Kurzarbeit gehen. Dann könnte der Arbeitnehmer die ersten 23 Wochen arbeitsfrei haben, in die 24. Woche fallen 23 Stunden 6 Minuten, Woche 25 und 26 sind wieder mit der Normalarbeitszeit.

Den Arbeitnehmern rät die Arbeiterkammer ihren Arbeitgebern mitzuteilen, dass es gerechter und günstiger ist, Kurzarbeit zu machen als voreilige Kündigungen auszusprechen. Weiters solle man sich nicht zum Unterschreiben einvernehmlicher Lösungen drängen lassen.

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