Essen und andere Strafsachen

Die Angst heimischer Gastronomen vor dem neuen Anfütterungsverbot war groß – zu unrecht. Warum ihre Geschäftsesser auch in Zukunft zu Hummerbisque statt Dosenfisch greifen werden. <br />
November 13, 2015

Fotos: Shutterstock, Figlmüller Gmbh.

DosenfischEs war ein gastronomisches Horrorszenario, das sich 2008 nach Beschluss eines neuen Antikorruptionspakets in Österreich auftat:

Einladungen zu Geschäftsessen sollten ab sofort unter dem Sammelbegriff des „Anfütterns“ unter Strafe gestellt werden, dementsprechend wort-
reich echauffierte sich die halbe Republik über das Gesetz und die kolportierte 100-Euro-Geringfügigkeitsgrenze. Die Angst vor leeren Tischen und fehlenden VIP-Gästen bei Events wie den Salzburger Festspielen oder dem Beachvolleyball-Turnier am Wörthersee saß tief.
Nobelgastronomen wie Rudi Obauer, Eventer Hannes Jagerhofer und selbst der Bundespräsident malten ein tiefschwarzes Bild der zukünftigen Geselligkeit unter Geschäftsfreunden. Lange geisterten die Schreckensbilder von an Kugelschreibern und Kalendern anstelle von Entenbrust und Hummer nagenden Amtsträgern und Wirtschaftstreibenden aber ohnehin nicht durch die Gazetten. Bereits ein Jahr später gaben die Regierungsparteien dem Druck von außen nach und hoben die Anti-Korruptions-
bestimmungen wieder auf. Zu verdanken war dieser Schritt Wirtschaftsgranden wie Siemens-Chefin Brigitte Ederer und Festspiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler. Stichwort: Lobbying.

Fakt ist: Wie hoch…

Fotos: Shutterstock, Figlmüller Gmbh.

DosenfischEs war ein gastronomisches Horrorszenario, das sich 2008 nach Beschluss eines neuen Antikorruptionspakets in Österreich auftat:

Einladungen zu Geschäftsessen sollten ab sofort unter dem Sammelbegriff des „Anfütterns“ unter Strafe gestellt werden, dementsprechend wort-
reich echauffierte sich die halbe Republik über das Gesetz und die kolportierte 100-Euro-Geringfügigkeitsgrenze. Die Angst vor leeren Tischen und fehlenden VIP-Gästen bei Events wie den Salzburger Festspielen oder dem Beachvolleyball-Turnier am Wörthersee saß tief.
Nobelgastronomen wie Rudi Obauer, Eventer Hannes Jagerhofer und selbst der Bundespräsident malten ein tiefschwarzes Bild der zukünftigen Geselligkeit unter Geschäftsfreunden. Lange geisterten die Schreckensbilder von an Kugelschreibern und Kalendern anstelle von Entenbrust und Hummer nagenden Amtsträgern und Wirtschaftstreibenden aber ohnehin nicht durch die Gazetten. Bereits ein Jahr später gaben die Regierungsparteien dem Druck von außen nach und hoben die Anti-Korruptions-
bestimmungen wieder auf. Zu verdanken war dieser Schritt Wirtschaftsgranden wie Siemens-Chefin Brigitte Ederer und Festspiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler. Stichwort: Lobbying.

Fakt ist: Wie hoch die der heimischen Gastronomen während Einbußen für Gastronomen in dieser Zeit wirklich ausfielen, darüber lässt sich nur spekulieren. Was dennoch blieb, war die Verunsicherung. Und die bekam in den letzten Wochen noch mal kräftig Aufwind.

Erst kommt das Fressen …
… dann die Moral. Sagte schon Bertolt Brecht, und was er damit gemeint haben könnte, verrät etwa ein Blick auf den eben zu Ende gegangenen Telekom-Untersuchungsausschuss. Denn hier wurde der zwielichtige Ruf von Geschäftsessen weiter geschürt. Anlass: Der ehemalige SPÖ-Kommunikationschef und PR-Mann Heinz Lederer hatte 2007 Amtsträger aus dem Umfeld der Telekom zum Wiener Nobelasiaten Kim kocht geladen. Die Rechnung für vier Personen betrug ganze 1518 Euro. Zur Information: Ein 5-Gänge-Mittagsmenü bei Kim kocht kostet aktuell 67 Euro. Um diesen und anderen Bestechungsversuchen Herr zu werden, tritt nun mit 1. Jänner 2013 und nach nur sechswöchiger Begutachtungszeit das neue Anti-Korruptionspaket in Kraft, und der Gesetzesentwurf sorgte wiederum für viel Lärm in der Gastronomiebranche.

Prost

Die Frage nämlich war dieselbe geblieben: Wer darf wo noch essen, ohne vom Staatsanwalt in Handschellen abgeführt zu werden, und werden Gastronomiebetriebe mit eklatanten Geschäftsrückgängen rechnen müssen? Auf Nachfrage bei der Wirtschaftskammer, ob und inwiefern die WKO die Interessen ihrer Mitglieder im Gesetzesentwurf vertreten würde, ließ Elisabeth Salzer ROLLING PIN Folgendes wissen: „Im Moment lässt das Gesetz sehr viele Fragen offen, was zu Verunsicherung führt. Vonseiten der Kammer wurde hier ein umfangreicher Fragenkatalog an das Justizministerium übermittelt. Als Interessenvertretung sind wir natürlich kritisch, können aber im Moment zu diesem Thema nichts sagen.“ Und weil die Inhalte dieses Fragenkatalogs unbestimmt bleiben, kann man sich als Gastronom eigentlich nur für das noble Schweigen bedanken. Und sich für die Kammer freuen, die sich mit Finten wie diesen posthum leichter mit nicht näher bestimmten Lorbeeren schmücken kann.

Ich bezweifle stark, dass das neue Gesetz der heimischen Spitzengastronomie schadet.
Rechtsanwalt Alexander Petsche über das neue Anfütterungsverbot

Gebührlich dinieren erlaubt
Eine Antwort auf die Frage, ob nun keine Geschäftstreibenden mehr zum Essen kommen (dürfen), lieferte uns dafür Anwalt und Anti-Korruptions-Experte Alexander Petsche. Seine Kernbotschaft lautet: Mahlzeit, Mahlzeit, ich sage euch, fürchtet euch nicht, denn diese Suppe wird nur halb so heiß gegessen wie gekocht. Denn obwohl das neue Gesetz viele Neuerungen bereithält, sind schwerwiegende Auswirkungen auf die Gastronomie nicht zu befürchten. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Essenseinladungen, die zur Kontaktpflege oder zur dienstlichen Pflicht gehören und sich in einem gebührlichen Rahmen bewegen, nach wie vor nicht strafbar sind. „Die wesentlichste Änderung betrifft den Amtsträgerbegriff“, erklärt Petsche. „Der wurde stark ausgeweitet, und damit sind jetzt an die 5000 Unternehmen und deren Mitarbeiter in Österreich betroffen.

Amtsträger sind unter anderem alle staatsnahen Betriebe und Unternehmen, die einer Rechnungshofprüfung-Kontrolle unterliegen.“ Die 100-Euro-Grenze ist laut Petsche allerdings auch für diese Amtsträger keine relevante Größe, zumal Vorteile – und dazu zählen auch geschäftliche Essen – unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin angenommen werden dürfen. Konrekt bedeutet das: Das heiß geliebte Würstel oder die Schlacht am Gratis-Buffet darf ein Amtsträger wohl in Anspruch nehmen, und wer beim Forum Alpbach das Catering genießt, ist auch kein Krimineller. Landes- und ortsübliche Aufmerksamkeiten – auch kulinarischer Natur – sind ebenfalls zulässig. Und wer mit seinen Geschäftspartnern beim Nobel-Italiener einkehrt, nicht den gesamten Weinkeller leert und ganz nebenbei versucht, sein Gegenüber etwa zu einer Gesetzesänderung zu bewegen, ist auch aus dem Schneider. „Die Grenzen sind jetzt für alle Beteiligten klarer, als sie es vorher waren,“ kann Petsche dem neuen Paket Positives abgewinnen. Es gibt also wenig Grund für die Branche, sich ernsthaft Sorgen zu machen. Und wer doch auf Nummer sicher gehen will, kann sich am Wiener Szene-Gastronomen Stefan Gergely ein Beispiel nehmen. Der setzte in seinem Schlossquadrat ein „Anti-Korruptions-Menü“ unter 100 Euro auf die Karte.


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Viele Mitbürger, die regelmäßig ihres Amtes walten, waren bis dato keine Amtsträger und durften sich mehr oder weniger großzügig beschenken lassen. Damit ist ab Jänner 2013 Schluss. Auch für Politiker übrigens.

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Strafe muss sein, und ab 2013 fällt sie härter aus. Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Beeinflussung zur Vorteilsannahme werden – je nach Höhe des Vorteils – mit drei bis fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

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Über geringfügige Zuwendungen wie die berühmten 3 Ks – Kulis, Kalender und sonstiges Klumpert – dürfen Amtsträger sich auch zukünftig legal freuen. Ebenso wie über Speis & Trank unter 100 Euro/Person.

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In Deutschland dürfen Bundesbedienstete nur bis zu einem Wert von 25 Euro
beschenkt werden. Generell werden viele Delikte, die hierzulande als Korruptionsbagatelle durchgehen, strenger geahndet.

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Wenn große Unternehmen ausbleiben, liegt das oft an internen Verhaltenskodizes – Essenseinladungen sind budgetär stark begrenzt, sehr teure Lokale tabu. Trostpflaster: Viele Manager kommen trotzdem – privat.

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Zu den erlaubten orts- und landesüblichen Aufmerksamkeiten zählt auch ein normales Abendessen. Hotel-Gourmet-Packages für Firmenkunden hingegen werden sich in Zukunft wohl schwierig verkaufen: zu teuer.

Hans Figlmüller Jun.Hans Figlmüller Jun.
ist Geschäftsführer und Spross der gleichnamigen Wiener Wirtshausdynastie. Geschäftsleute zählen seit jeher zur Figlmüller-Stammklientel – und die zeigt sich vom Anfütterungsverbot ebenso unbeeindruckt wie der Gastronom selbst.

In der Branche war und ist die Aufregung rund um das Thema Anfütterungsverbot groß. Können Sie die Sorge ums Geschäft mit dem Business-Dinner nachvollziehen?
Hans Figlmüller: Um ehrlich zu sein, nein. Zum einen natürlich, weil uns und unseren Betrieben die berühmte 100-Euro-Grenze in puncto Umsatz gar nicht zu schaffen gemacht hat – wie im Übrigen wohl den meisten Gastronomiebetrieben in Österreich nicht. Dieser Betrag gilt ja pro Person und ich finde ihn, ehrlich gesagt, auch gar nicht so gering. Wenn überhaupt, dann hat diese Geringfügigkeitsgrenze wohl nur einzelne wenige Betriebe mit mindestens zwei Gault-Millau-Hauben empfindlich getroffen.

Viel Lärm um nichts also?
Figlmüller: Wenn wir ausschließlich vom klassischen Geschäftsessen sprechen, dann würde ich dem zustimmen – wie übrigens auch viele Kollegen, mit denen ich gesprochen habe und die ebenfalls keinerlei Geschäftseinbußen zu verzeichnen hatten. Für Eventbetreiber, Kulturveranstalter und einige gehobenere Hotels mit exklusivem Gourmet-Angebot ist die 100-Euro-Grenze wohl eine wesentlich bitterere Pille als für uns.

Inwiefern?
Figlmüller: Die Zeiten, in denen VIP-Tickets unters Volk gebracht wurden, sind nicht zuletzt aufgrund der Korruptionsskandale und der neuen Gesetze langsam, aber sicher vorbei. Und wenn es früher keine große Sache war, an das Abendessen mit den Partnern auch gleich eine Übernachtung im Hotel anzuhängen, dann werden Unternehmen sich das heute zwei Mal überlegen. Da sind vor allem die Hoteliers auch in Zukunft eher unter Druck.

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