Trotz Verbot: Illegale Haifisch-Produkte in Österreichs Gastronomie entdeckt
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat im Zeitraum von Juni bis August 2024 eine umfassende Recherche durchgeführt und dabei über 1.070 Standorte in Österreich kontrolliert. Dabei wurden in 27 Fällen Haifischflossensuppe oder Fleisch von geschützten Haiarten entdeckt – und das in beinahe allen Bundesländern.
Besonders auffällig war die Präsenz dieser illegalen Produkte in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark. Auch das Burgenland, Tirol, Kärnten und Salzburg blieben nicht verschont. Einzig in Vorarlberg wurde die Haifischflossensuppen gänzlich von den Speisekarten entfernt.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat im Zeitraum von Juni bis August 2024 eine umfassende Recherche durchgeführt und dabei über 1.070 Standorte in Österreich kontrolliert. Dabei wurden in 27 Fällen Haifischflossensuppe oder Fleisch von geschützten Haiarten entdeckt – und das in beinahe allen Bundesländern.
Besonders auffällig war die Präsenz dieser illegalen Produkte in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark. Auch das Burgenland, Tirol, Kärnten und Salzburg blieben nicht verschont. Einzig in Vorarlberg wurde die Haifischflossensuppen gänzlich von den Speisekarten entfernt.
Sogar im Onlinehandel wurden das Recherche-Team fündig und stieß auf Hai-Steaks vom bedrohten Blauhai.
Strengere Maßnahmen zum Schutz von Haien in Österreich
Seit dem 19. April 2024 gelten in Österreich verschärfte Maßnahmen zum Schutz bedrohter Haiarten, die durch die neue Artenhandelsergänzungsverordnung (BGBl. II Nr. 107/2024) festgelegt wurden.
Diese Verordnung gewährt den in der VO (EG) Nr. 338/97 gelisteten Haiarten denselben Schutzstatus wie anderen stark gefährdeten Tierarten. Sie umfasst nicht nur Einschränkungen beim Import und der Verarbeitung von Haifischfleisch, sondern macht auch den Import von Haizähnen und ähnlichen Souvenirs strafbar.
Zu den geschützten Arten gehören unter anderem Requiemhaie, Makohaie, Walhaie und Weiße Haie. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Haifischfleisch auf den Tellern: Warum es trotz Verboten angeboten wird
Obwohl es in Österreich strenge Vorschriften gibt, die den Handel mit Haifischprodukten einschränken, landet Hai dennoch oft auf den Tellern der Konsumenten – häufig ohne ihr Wissen.
Die Hintergründe hierfür sind vielfältig. In vielen Fällen wird Haifischfleisch nicht korrekt deklariert und unter generischen Bezeichnungen wie „Seefisch“ oder „Meeresfrüchte“ verkauft.
In anderen Fällen wird es absichtlich falsch etikettiert, um die Herkunft zu verschleiern. Besonders problematisch ist dies in internationalen Lieferketten, wo die Nachverfolgbarkeit oft schwierig ist und gesetzliche Lücken ausgenutzt werden.
Österreich als Vorreiter im Artenschutz
Mit der Einführung der neuen Verordnung im April hat Österreich eine internationale Vorbildrolle übernommen. Der VGT hofft, dass andere europäische Länder diesem Beispiel folgen und ebenfalls strengere Maßnahmen zum Schutz bedrohter Haiarten ergreifen.
Haie spielen eine unverzichtbare Rolle im marinen Ökosystem, und ihr Schutz ist entscheidend für das Gleichgewicht in den Ozeanen.
Die aktuelle Recherche des VGT zeigt jedoch, dass die Umsetzung der neuen Vorschriften in Österreich zwar Fortschritte macht, aber noch immer Lücken bestehen. Es braucht dringend verstärkte Kontrollen und Vollzugsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Haiprodukte endgültig aus dem Handel verschwinden.