Deutschlands Regierung beschließt «Bundes-Notbremse»

Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung des Lockdowns verständigt. Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ soll kommen, das Infektionsschutzgesetz dazu geändert werden
April 13, 2021

Nach einem wochenlangen Hin und Her zieht die Deutsche Bundesregierung jetzt die Notbremse. Mit einem klaren Beschluss sollen Lockerungen in Regionen mit zu hohem Infektionsgeschehen unterbunden, und damit die dritte Welle gestoppt werden. Mit der am Dienstagvormittag beschlossenen Änderung des Infektionsgesetzes müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Nur zur Versorgung von Tieren oder zur Berufsausübung darf man dann raus.

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Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung des Lockdowns verständigt. Die bundesweite Notbremse soll so schnell als möglich kommen

Nach einem wochenlangen Hin und Her zieht die Deutsche Bundesregierung jetzt die Notbremse. Mit einem klaren Beschluss sollen Lockerungen in Regionen mit zu hohem Infektionsgeschehen unterbunden, und damit die dritte Welle gestoppt werden. Mit der am Dienstagvormittag beschlossenen Änderung des Infektionsgesetzes müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Nur zur Versorgung von Tieren oder zur Berufsausübung darf man dann raus.

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Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung des Lockdowns verständigt. Die bundesweite Notbremse soll so schnell als möglich kommen

Keine Gastro oder touristische Übernachtungen

Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz laut Agenturmeldungen möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Ab 200 Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohnern müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen. Schlechte Nachrichten gibt es für die Tourismusindustrie: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in der jeweiligen Region verboten sein. Auch die Gastronomie soll in Kreisen mit einer Inzidenz über 100 schließen.

Das bedeutet nun offiziell das Aus für die Modellversuche in den meisten Bundesländern – bis auf Schleswig-Holstein liegen alle Inzidenzen über 100.

Alle Details zur Notbremse

Gelten sollen die verschärften Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
  • Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
  • Zudem dürfen die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
  • Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen untersagt sein.
  • Geöffnet werden dürfen Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
  • Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

Die Fallzahlen der Bundesländer im Überblick

Quelle: RKI – Stand 13.4.2021, 0:00 Uhr

Bundes­land Elektro­nisch über­mittelte Fälle
An­zahl Dif­fe­renz
zum
Vor­tag
Fälle
in den
letzten
7 Tagen
7-Tage-
Inzi­denz
Todes­fälle
Baden-Württem­berg 389.388 1.122 15.948 144 8.946
Bayern 532.732 1.868 20.960 160 13.562
Berlin 153.991 539 4.399 120 3.126
Branden­burg 93.523 178 3.227 128 3.401
Bremen 22.482 96 956 140 422
Hamburg 65.915 309 2.389 129 1.412
Hessen 234.519 707 8.932 142 6.521
Meck­lenburg-
Vor­pommern
34.020 181 2.052 128 914
Nieder­sachsen 212.176 657 8.534 107 5.037
Nord­rhein-West­falen 652.744 2.803 24.311 135 14.655
Rhein­land-Pfalz 124.741 632 4.822 118 3.405
Saarland 33.628 66 1.165 118 934
Sachsen 236.496 784 8.637 212 8.573
Sachsen-Anhalt 79.541 279 3.816 174 2.848
Schles­wig-Holstein 53.332 197 2.055 71 1.466
Thüringen 103.095 392 5.003 235 3.524
Gesamt 3.022.323 10.810 117.206 141 78.746

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