Deutschland: Gewerkschaften fordern Mindest-Kurzarbeitergeld für Gastro-Mitarbeiter
In einem offenen Brief wenden sich die Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten „NGG“ und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ an die deutsche Bundesregierung. Sie umreißen die dramatische Notlage vieler und verdeutlichen, dass auf die „kleinen Rädchen“ der Branche, die Angestellten, die sich mit dem auf den branchenüblichen Niedrig(st)löhnen (exkl. Trinkgeld!) berechneten Kurzarbeitsgeldern – im wahrsten Sinne des Wortes – das Leben nicht mehr leisten können, nicht vergessen werden darf.
In einem offenen Brief wenden sich die Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten „NGG“ und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ an die deutsche Bundesregierung. Sie umreißen die dramatische Notlage vieler und verdeutlichen, dass auf die „kleinen Rädchen“ der Branche, die Angestellten, die sich mit dem auf den branchenüblichen Niedrig(st)löhnen (exkl. Trinkgeld!) berechneten Kurzarbeitsgeldern – im wahrsten Sinne des Wortes – das Leben nicht mehr leisten können, nicht vergessen werden darf.
Ihre Löhne sind ohnehin niedrig, das Kurzarbeitergeld reicht entsprechend bei Weitem nicht – viele können kaum noch ihre Miete bezahlen. Deshalb machen wir uns für ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro stark.
So NGG-Vorsitzende Guido Zeitler über die dramatische Situation der Beschäftigten im Gastgewerbe.
Online Petition
Über 75.000 Stimmen unterstützen die Initiative bereits. Darunter zahlreiche Betriebsräte namhafter Vertreter des Gastgewerbes wie SSP Deutschland, Sodexo, Steigenberger, Maritim Deutschland, Takeaway Express/ Lieferando, Dorint, Amrest Coffee/ Starbucks, Center Parks Deutschland, Sheraton & Westin Grand, uvm.
Hier geht’s zur Online Petition!
Der offene Brief an die deutsche Bundesregierung
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
SPD Parteivorsitzende Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans
CDU Parteivorsitzender Armin Laschet
CSU Parteivorsitzender Markus Söder
CDU/CSU Fraktionsvorsitzender Ralf Brinkhaus
SPD Fraktionsvorsitzender Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat sich mit den Landesregierungen auf eine Verlängerung und weitere Verschärfung der coronabedingten Einschränkungen verständigt. Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen sind Maßnahmen zu treffen, die helfen, Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu überwinden, dessen sind wir uns bewusst.
Wir erleben allerdings auch die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Beschlüsse auf die Beschäftigten der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisierten Branchen. Weiterhin geschlossene Hotels, Cafés, Restaurants, Friseure, Kinos, Geschäfte im Einzelhandel – um nur einige zu nennen – haben schwerwiegende Folgen. Viele hunderttausend Beschäftigte der betroffenen Branchen sind erneut in Kurzarbeit oder haben bereits ihren Arbeitsplatz verloren. Der überwiegende Teil von ihnen wird im November 2020 im dritten oder vierten Monat des Kurzarbeitergeld-Bezuges gewesen sein und somit erst im Februar oder März 2021 80 Prozent (87% mit Kindern) ihres Nettogehalts erhalten. In diesem Winter muss demnach ein Großteil der Beschäftigten in Niedriglohnbereichen mit 70 Prozent (bzw. 77%) Kurzarbeitergeld über die Runden kommen.
Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI-Report 62, November 2020) sind in der Pandemie große Teile der Niedriglohnbezieher*innen trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld in existentielle Nöte geraten. 60% oder 70% von einem sehr niedrigen Einkommen sind existenzgefährdend wenig und mögliche Rücklagen bei Beschäftigten aus dem Niedriglohnbereich sind nach mehreren Pandemiemonaten jetzt aufgebraucht.
Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen in dieser dramatischen Situation Ihre Unterstützung: Wir fordern für sie die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro. Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn.
Das Mindest-Kurzarbeitergeld ist eine Untergrenze. Es ist eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen.
Bitte setzen Sie sich dafür ein!
Danke und mit freundlichen Grüßen,
Erstunterzeichnende
Guido Zeitler
Frank Werneke
Christine Behle
Katrin Göring-Eckardt und Dr. Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Amira Mohamed Ali und Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzende Die Linke
Bernd Riexinger, Parteivorsitzender Die Linke