Bundesregierung will Kurzarbeitergeld erhöhen
Viele Unternehmen leiden immer noch unter den Folgen der Pandemie, und nun stehen Gastronomie und Hotellerie erneut vor coronabedingten Schließungen und Umsatzeinbrüchen. Um Arbeitnehmern eine Last von den Schultern zu nehmen, wurde das Kurzarbeitergeld schon bis März verlängert. Jetzt will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auch eine Aufstockung der Hilfszahlungen ermöglichen.
Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes solle stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erfolgen. Demnach sollen ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden, wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat soll der Satz 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent betragen.
Die Regeln sollen für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem gibt es einen Anspruch auf erhöhte Leistungssätze für all jene, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Jänner bis März 2022.
Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Krise war bereits per Verordnung verlängert worden. Die Verlängerung bezog sich allerdings nicht auf das erhöhte Kurzarbeitergeld. Diese Regelung blieb bis Ende Dezember befristet. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte davor gewarnt, dass ein Verlust von 100.000 Beschäftigten drohe, wenn das aufgestockte Kurzarbeitergeld nicht verlängert werde.