No Show – Kassieren trotz Gäste-Aus
Fotos: Werner Krug, Andreas Tischler
In vielen Hotels ist die sogenannte „No-Show-Gebühr“ bereits gang und gäbe: Wenn der Gast ohne Absage nicht erscheint, werden bis zu 80 Prozent des üblichen Preises verrechnet, um den Verlust für das jeweilige Unternehmen in Grenzen zu halten. Bereits bei der Reservierung wird für diese Fälle um die Kreditkartennummer des Gastes gefragt. Diese Verfahrensweise ist in einigen Branchen längst üblich: Autovermietungen, Taxiunternehmen und eben auch in der Hotellerie. Nicht so jedoch in den meisten Restaurants in Deutschland und Österreich – während „No-Show-Gebühren“ in Amerika, Frankreich oder England in der Gastronomie Standard sind.
Toni Mörwald
Unternehmer und Haubenkoch
www.moerwald.at
In London sind No-Show-Gebühren ganz normal.
Und dort gibt es die „Strafzahlungen“ nicht nur für Nichterscheinen…
Fotos: Werner Krug, Andreas Tischler
In vielen Hotels ist die sogenannte „No-Show-Gebühr“ bereits gang und gäbe: Wenn der Gast ohne Absage nicht erscheint, werden bis zu 80 Prozent des üblichen Preises verrechnet, um den Verlust für das jeweilige Unternehmen in Grenzen zu halten. Bereits bei der Reservierung wird für diese Fälle um die Kreditkartennummer des Gastes gefragt. Diese Verfahrensweise ist in einigen Branchen längst üblich: Autovermietungen, Taxiunternehmen und eben auch in der Hotellerie. Nicht so jedoch in den meisten Restaurants in Deutschland und Österreich – während „No-Show-Gebühren“ in Amerika, Frankreich oder England in der Gastronomie Standard sind.
Toni Mörwald
Unternehmer und Haubenkoch
www.moerwald.at
In London sind No-Show-Gebühren ganz normal.
Und dort gibt es die „Strafzahlungen“ nicht nur für Nichterscheinen. Wenn zum Beispiel für sechs Personen reserviert wurde aber nur fünf oder noch weniger erscheinen, kann ebenfalls eine Rechnung ins Haus flattern. Zwischen umgerechnet 17 und 250 Euro werden abhängig von Restaurant und „Schwere des Vergehens“ (Anzahl der nicht erschienenen Personen, Vorbestellung bestimmter Gerichte etc.) verrechnet. Dafür bestehen die Gastronomen zwei Tage vorher auf eine Reservierungsbestätigung.
Wie heikel das Thema im deutschsprachigen Raum ist, zeigt die ROLLING PIN-Blitzumfrage: Viele Gastronomen wären einer „No-Show-Regelung“ zugetan, in die Karten blicken lassen, wie man eine solche Gebühr konkret einhebt, will sich aber kaum einer.
Heinz Winkler
Sternekoch Residenz Heinz Winkler
www.residenz-heinz-winkler.de
Wir verrechnen keine „No-Show-Gebühr“.
Fakt ist: Eine (auch nur mündlich getätigte) Tischreservierung ist stets ein Vertragsabschluss. Von der juristischen Seite gebe es da keine Einwände, betont Stefanie Heckel, Sprecherin des deutschen Hotel- und Gaststätten-Verbandes, DEHOGA. Eine eindeutige gesetzliche Regelung zugeschnitten auf die Gastronomie gebe es jedoch nicht und somit obliege es dem jeweiligen Unternehmensleiter, wie er im Falle des Nichterscheinens eines Gastes reagiert. Ratschläge, wie man sich in solchen Situation am besten verhält, will die DEHOGA nicht geben.
Heinz Hanner
Chef des Relais & Châteaux Hanner
www.hanner.cc
Wir lassen reservierungen telefonisch bestätigen.
Wie hoch die Umsatzeinbußen bei regelmäßigem Ausbleiben von Gästen sein können, weiß zum Beispiel Heinz Hanner, Patron des „Relais & Châteaux Hanner“ im niederösterreichischen Mayerling. Er spricht von gut fünf Prozent Minus im Jahresumsatz. „Einige rufen später an und entschuldigen sich, die anderen landen auf unserer ‚Watchlist’. Bei der nächsten Reservierungsanfrage bekommen sie keinen Tisch mehr.“
Ali Güngörmüs
Haubenkoch
www.lecanard-hamburg.de
Wir lassen reservierungen telefonisch bestätigen.
Wichtig im Umgang mit der Einhebung einer „No-Show-Gebühr“ ist der sensible Umgang mit dem Gast. So ist beim Abfragen der Kreditkartennummer unbedingt erforderlich, dass man den Gast über mögliche weitere Vorgangsweisen aufklärt und die Höhe der „No-Show-Gebühr“ festlegt. Ratsam ist es, sich die Telefonnummer des Gastes geben zu lassen, um zwei Tage vor der Reservierung noch einmal checken zu können, ob tatsächlich alles wie geplant läuft. Die „No-Show-Gebühr“ sollte nur dann eingehoben werden, wenn das Ausbleiben des Gastes ohne Absage und unentschuldbar erfolgt ist. „Bei Stammgästen würde ich es zum Beispiel nie anwenden“, meint Ali Güngörmüs, Sternekoch im „Le Canard“ in Hamburg. Doch auch er sagt: „Wir brauchen schnell eine einheitliche Regelung für dieses Thema!“